Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Riesterförderung berechnen
Eine Haftung für die Richtigkeit der Auswertungsergebnisse wird nicht übernommen, insbesondere wird hierdurch nicht die Beratung durch einen Steuerberater oder sonstiges fachkundiges Personal ersetzt.
Grundzulage
0 €
Kinderzulage
0 €
Volle Zulagen in Höhe von 0 € ab einem Nettobeitrag von 0 €
Zusätzlicher Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
0 €
Der zusätzliche Steuervorteil beträgt 0 €, da durch den Sonderausgabenabzug keine Steuerersparnis über die Altersvorsorgezulage hinaus entsteht
Gesamtförderung
0 €
Förderquote
0 %
Jährlicher Nettobeitrag zur Pensionskasse:
Beitrag Ändern:
60
0
0
Wichtige Hinweise:
- Die hier dargestellten Berechnungen basieren auf rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen der Pensionskasse der Mitarbeiter der Höchst-Gruppe VVaG zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Die Berechnungsergebnisse sind damit nicht geeignet, eine Beurteilung im Einzelfall abzuleiten oder sie zur Grundlage vertraglicher Regelungen zu machen. Die Berechnungen dienen lediglich der Information und hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. - Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträgen die Sonderregelung für Sachsen nicht berücksichtigt und einheitlich die Beitragssätze der übrigen Bundesländer verwendet.
- Die Förderung über Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug (SA-Abzug) führt zur vollen Besteuerung der Rentenleistung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG.