...

Anlagepolitik


Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG

Einleitung

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), welches den versicherten Personen einen eigenen Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Pensionskasse einräumt. Die Pensionskasse unterliegt als regulierte Pensionskasse i.S.v. § 233 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn. Die Pensionskasse erbringt kapitalgedeckte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als (vorgezogene) Alters- sowie Dienstunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenrenten. Kassenleistungen sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen außerdem Beitragserstattungen, Abfindungen sowie Übertragungen. Die wesentlichen Ertragsquellen der Pensionskasse resultieren aus den Beitragseinnahmen und den Kapitalerträgen. Neben Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den jeweils geltenden Fassungen gelten insbesondere die Bestimmungen des VAG und des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Gemäß § 234i VAG hat die Pensionskasse eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abzugeben und diese öffentlich zugänglich zu machen.

Kapitalanlagepolitik

Für die Pensionskasse gehört es zu den wichtigsten Unternehmenszielen, eine risikokontrollierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlagepolitik zu betreiben. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Die Kapitalanlagepolitik der Pensionskasse unterliegt den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen, so insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens nach der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Nach den Vorgaben des VAG sind die Vermögensanlagen der Pensionskasse nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter anderem so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes als Ganzes sichergestellt werden und die Vermögenswerte dem größtmöglichen langfristigen Nutzen der Mitglieder und Leistungsempfänger dienen. Interne Vorgaben und Limite sind u.a. in einer Kapitalanlagerichtlinie sowie einer Leitlinie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage (ESG-Leitlinie) festgehalten.

Ziel der Vermögensanlagetätigkeit der Pensionskasse ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Vermögensanlagen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen durch die Erwirtschaftung der erforderlichen Kapitalerträge sicherzustellen. Das jährliche Renditeziel beinhaltet die Erwirtschaftung eines Finanzergebnisses in Höhe des Rechnungszinses inklusive einer ausreichenden Sicherheitsmarge unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bedarfsdeckungsverfahrens (Nettoverzinsung der Kapitalanlagen sowie Finanzierungseffekte aus dem Unterschied zwischen Bedarfsbeitrag und effektivem Firmenbeitrag).

Die Anlagestrategie der Pensionskasse ist langfristig auf die Finanzierung der Versorgungsansprüche ausgerichtet und wird jährlich unter Berücksichtigung der auf der Aktiv- und Passivseite bestehenden Risiken sowie der Risikotragfähigkeit überprüft. Hierbei werden u.a. die Ergebnisse der Aktiv-Passiv-Steuerung (Asset-Liability-Management - ALM) berücksichtigt, welche auf ALM-Studien, Prognosedaten von Beratern, Investmenthäusern und Banken sowie auch internen Analysen beruhen. Für die Asset Allokation wird ein Jahres-Zielportfolio auf Basis von Buchwerten mit Sollrenditen für die einzelnen Asset-Klassen festgelegt. Die Einhaltung der Zielvorgaben wird kontinuierlich verfolgt, überwacht und fortgeschrieben. Zudem erfolgt darauf aufbauend eine Fortschreibung der Asset Allokation über einen längerfristigen Zeitraum inkl. der Analyse von verschiedenen Szenarien.

Auf Basis der verabschiedeten Asset Allokation werden Investitionsplanungen bezogen auf die einzelnen Assetklassen für die Neu- und Wiederanlage erstellt und laufend aktualisiert. Diese haben der Risikotragfähigkeit, der Portfoliostruktur sowie der Liquiditätsplanung Rechnung zu tragen. In enger Abstimmung zwischen den am Anlageprozess beteiligten Fachbereichen und wechselweiser Überprüfung wird dafür Sorge getragen, dass die Einhaltung der internen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sichergestellt ist.

Der Neuanlagezins ist der maßgebliche Treiber für die künftige Entwicklung der Nettoverzinsung der Pensionskasse. Ein Anhalten des Niedrigzinsumfeldes hätte einen nachhaltigen Effekt auf die Höhe der erzielbaren Nettoverzinsung sowie die künftige Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung und der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen. Die Pensionskasse begegnet dem Niedrigzinsumfeld mit der weiteren Diversifikation der Kapitalanlagestruktur unter Beachtung der Risikotragfähigkeit. In den letzten Jahren wurden die Anlagen wie globale Rententitel und Aktien über Wertpapierfonds sowie in alternative und illiquidere Anlagen wie Immobilien, Infrastrukturbeteiligungen, Kreditfinanzierungen (Private Debt) ausgebaut.

Sofern sich wesentliche Parameter verändern sollten, wird die Anlagepolitik anlassbezogen überprüft. Eine wesentliche Veränderung ist insbesondere anzunehmen bei sich wandelnden Marktbedingungen, neuen regulatorischen Vorgaben oder wenn die Risikotragfähigkeit inkl. der definierten Limite und Schwellenwerte der Pensionskasse oder einzelner Asset-Klassen tangiert sein sollte.

Im Sinne einer umfassenden Risikoabwägung werden auch qualitative Aspekte, die ökologische, soziale und die gute Unternehmensführung betreffende Gesichtspunkte (ESG), aufgegriffen und im Anlageprozess berücksichtigt. Die Pensionskasse orientiert sich in diesem Zusammenhang an der von der UN lancierten Initiative zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Anlageentscheidungen, den „Principles for Responsible Investment (PRI)“ der UN (s. www.unpri.org). Da Anlagen in Unternehmensanleihen und Aktien im Wesentlichen indirekt über eigene Spezialfonds der Pensionskasse gehalten werden, unterliegen diese Investitionen der durch die externen Manager jeweils vorgenommenen Anwendung der UN PRI-Grundsätze im Rahmen des Investmentansatzes. Mit den sich weiterentwickelnden aufsichtsrechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen sollen die sich daraus zukünftig ableitenden ESG-Faktoren für die verschiedenen Assetklassen sukzessive definiert werden. Derzeit beschäftigt sich die Pensionskasse im Rahmen der Weiterentwicklung der ESG-Strategie damit, den Handlungsbedarf im Zuge der durch die Erderhitzung entstehenden Risiken für die langfristige Kapitalanlage zu eruieren und das gesamte Anlageportfolio in Zukunft kompatibel und wissenschaftsbasiert entlang eines Erderwärmungsziels gemäß des Pariser Klima-Akkords auszurichten und zu steuern. Zeitlich soll die Umsetzung dieser Neuausrichtung der Kapitalanlage mit der Zielsetzung der Bundesregierung zur Klimaneutralität im Einklang stehen.

Strategische Asset Allokation

Durch die aktuell bestehenden politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, der daraus resultierenden erhöhten Volatilität an den Kapitalmärkten und einem anhaltend herausfordernden Kapitalmarktumfeld sind die Anforderungen an die Sicherstellung der Bedeckung der zugesagten Pensionsleistungen weiterhin äußerst anspruchsvoll. Die Kapitalanlage erfolgt auch in einem solchen Kapitalmarktumfeld risikoadjustiert. Zur Erzielung der notwendigen Verzinsung wurden und werden zusätzliche Risiken, insbesondere Wiederanlage- und Kreditrisiken, in Abstimmung mit der Unternehmensplanung und dem vorhandenen Risikobudget eingegangen.

Die Kapitalanlagen der Pensionskasse setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rentenpapieren im Direktbestand, Anteilen an Investmentvermögen verschiedener Anlageklassen sowie direkten und indirekten Immobilienanlagen.

Über bonitätsstarke Rentendirektanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen von deutschen Bundesländern, Förderbanken, Pfandbriefen sowie sonstige Banktitel, die grundsätzlich langfristig bis zur Fälligkeit gehalten werden, soll eine laufende Basisverzinsung erwirtschaftet werden. In einem Niedrigzinsumfeld bieten solche (Neu-)Anlagen allerdings keinen ausreichenden Ertrag mehr und erfüllen damit ihre eigentliche aufsichtsrechtliche Funktion als Grundstock des Sicherungsvermögens nicht mehr. Vor diesem Hintergrund wurden die Möglichkeiten einer weiteren Diversifikation in der Rentendirektanlage geprüft. Im Ergebnis soll die Neuanlage in Rentendirektanlagen zusätzlich über die Hinzunahme von Emissionen in Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen von bonitätsstarken Unternehmen in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Infolge des eingetretenen Zinsanstieges seit Ende 2021 werden zudem nun vermehrt wieder langlaufende Namenstitel mit sehr hoher Bonität in das Portfolio aufgenommen. Bei weiter steigenden Kapitalmarktzinsen würden sich die Neuanlagemöglichkeiten in diese Anlageklasse weiter verbessern.

Anlagen in Investmentanteile dienen der chancenreicheren und diversifizierten Investition in globale Wertpapier-Rententitel und Aktien über ein Dach-/Zielfonds-Konzept. Die Pensionskasse hält bei diesem Konzept Investmentanteile an einem Dachfonds, der seinerseits die Investmentanteile an den Zielfonds hält. Über eigens für die Pensionskasse aufgelegte Zielfonds („Spezialfonds“) erfolgen u.a. Investitionen in globale Staats- und Unternehmensanleihen, dänische Hypothekenpfandbriefe, US-Kommunalanleihen (Municipals), Schwellenländeranleihen, Wandelanleihen, Hochzinsanleihen (Global High-Yield), globale Aktien und REITs. Die mandatierten Fondsmanager sind auf die genannten Anlagearten spezialisiert, verfügen über einen fundierten, bottom-up-getriebenen Kreditanalyseprozess und können so eine sehr granulare Anlage auf Einzeltitelbasis umsetzen.

Zur mittel- und langfristigen Stabilisierung des Renditeniveaus investiert die Pensionskasse auch in alternative Anlagen. Dabei sind direkt gehaltene Immobilien in Deutschland im Bereich großflächiger Lebensmitteleinzelhandel / Fachmärkte, Büroimmobilien sowie einzelne Baumärkte, Logistikobjekte und Sondernutzungen bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Portfolios. Dazu kommt ein Spezialfonds mit dem Schwerpunkt Wohnimmobilien in Deutschland. Zum Stichtag 01.10.2021 wurde ein Portfolio aus Büroobjekten zur Realisierung außerordentlicher Erträge im Hinblick auf die Absenkung des Rechnungszinses in eine InvestmentKG überführt. Investitionen in internationale Immobilien, Infrastrukturbeteiligungen und Kreditfinanzierungen (Private Debt) als alternative Assetklassen werden über eine Investmentgesellschaft nach Luxemburger Recht (Höchster Vorsorge S.A.) durchgeführt.

Risikobewertung und Risikosteuerung

Alle mit der Geschäftstätigkeit der Pensionskasse verbundenen Risiken werden im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems rechtzeitig erkannt, bewertet, bewältigt und überwacht. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Pensionskasse erfolgt in enger Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, so insbesondere die geltenden Vorschriften des VAG sowie die korrespondierenden Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin. Aufgrund dieser Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement voraussetzt. Das Risikomanagement ist aufgrund seiner Bedeutung integraler Bestandteil des unternehmensinternen Führungs- und Steuerungssystems. Die Grundsätze der Steuerung der Pensionskasse sind in einer Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert.

Die von der Pensionskasse untersuchten Risiken werden den folgenden Kategorien zugeordnet:

  • Die Kapitalanlagerisiken beinhalten alle mit der Vermögensanlage in Zusammenhang stehenden Risiken.
  • Die versicherungstechnischen Risiken betreffen insbesondere die mit den Leistungsversprechen verbundenen biometrischen Risiken sowie das Zinsgarantierisiko.
  • Die operativen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebes, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen. Hierzu zählen auch Rechtsrisiken in Bezug auf bestehende rechtliche Bestimmungen.
  • Relevante Risiken aus externen Entwicklungstendenzen insbesondere im politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld der Unternehmung werden als globale Risiken kategorisiert (wie z.B. absehbare Änderungen in der Gesetzgebung).
  • Als strategische Risiken werden diejenigen Risiken bezeichnet, welche die Erfolgsposition bzw. die Erfolgsfaktoren des Unternehmens betreffen und aus der Unternehmensplanung resultieren (z.B. Produktgestaltung, Leistungssystem / Asset-Liability-Management).

Die jeweiligen Risiken können sich z.B. als finanzielles Risiko oder Reputationsrisiko darstellen.

Die wichtigsten zu beachtenden Kapitalanlagerisiken sind das

  • Marktrisiko: Wertveränderungen bei festverzinslichen Anlagen, Aktien, Immobilien und Währungspositionen aufgrund von Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter, wie z.B. Zinssätze, Aktien- oder Devisenkurse,
  • Kreditrisiko: Verluste durch den Ausfall oder durch die Herabstufung der Bonität von Schuldnern,
  • Liquiditätsrisiko: Risiko, dass die Pensionskasse aufgrund mangelnder Fungibilität der Anlagen nicht in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) werden in der Risikobewertung mitberücksichtigt.

Alle Risiken werden im Rahmen des quartalsweisen Risikomanagementprozesses überprüft und bei Bedarf in der Bewertung bzw. hinsichtlich der Risikosteuerungsmaßnahmen angepasst. Über die Risikolage wird vierteljährlich ein Risikobericht erstellt.

Den Kapitalanlagerisiken wird durch eine risikoadäquate Kapitalanlagepolitik begegnet. Die Sicherheit der Vermögensanlagen wird kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagements überprüft. Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Pensionskasse sowie die Ermittlung und Steuerung der Risikodeckung und Risikotragfähigkeit und das daran ausgerichtete Limitsystem orientieren sich hauptsächlich an den für die Pensionskasse maßgeblichen Vorschriften des Aufsichtsrechts und der Rechnungslegung. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kapitalanlage und Versicherungstechnik sowie die Aktiv-Passiv-Steuerung (Asset-Liability-Management). Die Beurteilung und Steuerung der Risikotragfähigkeit wird u.a. auf Basis von speziellen Analysemethoden und Berechnungen (z.B. Sensitivitätsanalysen, Stresstests, Hochrechnungen, Überwachung der Kreditrisiken, Liquiditätsplanungen, versicherungstechnische Risikountersuchungen) vorgenommen. Für die wesentlichen Steuerungskennzahlen sind Limite definiert.

Im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird regelmäßig anhand von Sensitivitätsanalysen, Stresstests und Hochrechnungen untersucht, ob auch bei einer anhaltenden Krisensituation an den Kapitalmärkten die Leistungsverpflichtungen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen noch bedeckt sind und die in der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegten Zielsetzungen und Limite erreicht bzw. eingehalten werden. Sollten festgelegte Zielsetzungen und Limite erreicht sein, werden notwendige Maßnahmen (z.B. Anpassung der Kapitalanlagestrategie) geprüft und bei Bedarf eingeleitet. Die strategische Ausrichtung in der Kapitalanlage und die Maßnahmen im Rahmen des Asset-Liability-Managements werden ständig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Dem Marktrisiko (Zins- und Kursrisiken) wird durch eine breite Mischung nach Anlagearten und eine dem versicherungstechnischen Geschäft folgende Streuung der Kapitalanlagen Rechnung getragen. Bei der Auswahl der Asset-Klassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. So besteht das Rentendirektanlagenportfolio ausschließlich aus Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen, die zum Nennwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Bei den direkten Immobilienanlagen wird im Rahmen des Ankaufsprozesses für jede Investition einzeln die Werthaltigkeit des Produktes, Nutzungskonzeptes bzw. Objektes beurteilt. Die Anlagen in Wertpapier-Investmentfonds werden grundsätzlich über ein Dach-/Zielfondskonzept umgesetzt. Dadurch saldieren sich Wertschwankungen über die verschiedenen Zielfonds auf der Ebene des Dachfonds, welcher zudem gemäß § 341b Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für Anlagevermögen bilanziert wird. Investitionen in alternative Anlagen wie Infrastrukturbeteiligungen, Finanzierungen und internationale Immobilien werden diversifiziert über das kasseneigene Luxemburger Investmentvehikel Höchster Vorsorge S.A. vorgenommen. Für schwankungsintensive Asset-Klassen existieren zudem an die Risikotragfähigkeit angelehnte Risikobudgets.

Dem Kreditrisiko wird durch Anlagerichtlinien und Bonitätsanforderungen sowie eine laufende Beobachtung der Anlagen Rechnung getragen. So sind die Anlagen in „Sonstige Ausleihungen“ bis auf einzelne Titel durch die einschlägigen Sicherungssysteme abgedeckt, als Pfandbrief ausgestaltet oder durch die öffentliche Hand abgesichert. Bei Erwerb von Rentenanlagen müssen bestimmte Mindestratings je nach Art der Anlage eingehalten sein und es wird eine ökonomische und rechtliche Analyse im Vorfeld durchgeführt. Bonitätskennzahlen der Emittenten, der übergeordneten Konzerne und der Besicherungsart des jeweiligen Investments werden laufend überwacht. Die Anlagen in Wertpapierfonds sind auf Einzeltitelebene breit gestreut. Die mandatierten Fondsmanager sind auf die jeweiligen Anlageklassen spezialisiert und verfügen über einen fundierten Anlage- und Analyseprozess. Die Mieter der Immobilienobjekte werden hinsichtlich ihrer Bonität detailliert beurteilt. Für erwartete Ausfälle werden ausreichende Wertberichtigungen gebildet. Das Systemrisiko, also das Risiko, dass es ausgehend von einzelnen Kreditrisiken zu einer Kettenreaktion kommen kann, ist ein Restrisiko, das zwar durch Mischung und Streuung reduziert, aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Liquiditätsrisiken wird insbesondere durch eine mehrstufige Liquiditätsplanung (kurz- bis langfristig) über alle Anlageklassen und auch unter Berücksichtigung sämtlicher Liquiditätsströme in der Pensionskasse vorgebeugt.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und -risiken wird durch die Auswahl geeigneter Investmentstile sowie die Vorgabe entsprechender Anlagerichtlinien realisiert, soweit externe Finanzdienstleister mit dem Management von Anteilen an Investmentvermögen (Wertpapieranlagen) von der Pensionskasse betraut werden. Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden hierbei Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Häufig treten diese Risiken in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf. Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben. Durch die Umsetzung einer risikokontrollierten und verantwortungsbewussten Kapitalanlagepolitik sowie die Betrachtung von ESG-Aspekten im Rahmen des Risikomanagements wird dem möglichen Ausmaß von Nachhaltigkeitsrisiken begegnet. Im Rahmen der Auswahl neu zu mandatierender Finanzdienstleister stellt die Einbeziehung von ESG-Kriterien im Unternehmen bzw. im jeweiligen Anlageprozess ein Auswahlkriterium dar. Grundsätzlich werden nur Finanzdienstleister mandatiert, die Unterzeichner der UN PRI oder einer vergleichbaren Verpflichtung sind oder deren Inhalte anwenden (Investment Manager, Alternative Investment Fund Manager (AIFM), Master-KVG, Verwahrstellen, Consultants) und willens sowie in der Lage sind, unsere Vorgaben hinsichtlich der Berücksichtigung von ESG-Kriterien im jeweiligen Mandat umzusetzen und regelmäßig darüber zu berichten. Diese Faktoren werden durch die Manager für die Wertpapier-Fondsmandate in den Anlageausschusssitzungen regelmäßig erläutert und berichtet. Die Pensionskasse bezieht zudem quartalsweise ein aggregiertes ESG-Reporting über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).

Nach § 134b und § 134c AktG (Aktiengesetz) gelten für Investoren in Aktien grundsätzlich Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten. Da die Pensionskasse im Wesentlichen indirekt über Anteile an Investmentvermögen in Aktien investiert, erfolgt keine eigene Mitwirkung. Stattdessen wird auf die Helaba Invest als Master-KVG im Rahmen des Dach-/Zielfondskonzepts sowie die Universal-Investment als AIFM für die Höchster Vorsorge S.A., und deren jeweilige Mitwirkungs- und Offenlegungspolitik verwiesen: https://www.pkhoechst.de/Sites/offenlegungspflicht.html

Die europäischen Vorgaben zur Transparenz bezüglich nachhaltiger Investitionen im Rahmen der Kapitalanlage befinden sich derzeit noch in einer Phase detaillierterer Ausgestaltung. Eine abschließende Einordnung des Altersversorgungsystems der Pensionskasse in diesem Kontext ist deshalb zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig möglich. Im Sinne des Art. 7 der EU-Verordnung 2020/852/EU (Taxonomie-Verordnung) ist deshalb zu erklären, dass die diesem Altersversorgungssystem/Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen (noch) nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Der Vorstand der Pensionskasse hat die vorstehende Erklärung am 29.04.2022 genehmigt.

Stand: 29.04.2022