Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG
Eine Einrichtung mit Tradition
Die Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe ist ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG führt im wesentlichen
die betriebliche Altersversorgung für die Unternehmen fort, die im Zuge der Neuordnung
des Hoechst-Konzerns entstanden und deren Mitarbeiter bei der Pensionskasse versichert
sind.
Kurzporträt
Die Ursprünge der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG reichen
zurück bis in das 19. Jahrhundert. Bereits 1886 wurde für die „Kaufleute, Techniker
und Naturwissenschaftler“ der späteren Hoechst AG eine Pensionskasse gegründet,
die als Ursprung der heutigen Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG
anzusehen ist.
Heute gehört die Pensionskasse zu den ältesten und größten Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung in Deutschland. Sie erbringt für die Belegschaften der ihr angeschlossenen
Trägerunternehmen Versicherungsleistungen für den Alters-, Hinterbliebenen- und
Invaliditätsschutz.
Finanziert werden die Leistungen der Pensionskasse durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
sowie den Erträgen aus den Kapitalanlagen der Pensionskasse.
Regulierte Pensionskasse
Die Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG ist eine regulierte Pensionskasse
im Sinne von § 118b Abs. 3 VAG. Regulierte Pensionskassen in der Rechtsform des
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit weisen als ein wesentliches Qualitätsmerkmal
die vereinsrechtliche Mitwirkung der versicherten Mitglieder auf.
Zum anderen darf eine regulierte Pensionskasse von Gesetzes wegen weder rechnungsmäßige
Abschlusskosten erheben noch eine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen
gewähren. Dies kommt den Versicherten in Form niedriger Verwaltungskosten und hoher
Leistungen zugute.
Organe der Kasse
Vertreterversammlung
Die Mitgliedervertreterversammlung stellt im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
(VVaG) das Gegenstück zur Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft dar. Sie bildet
die oberste Vertretung im VVaG. Aufgaben sind insbesondere Entscheidungen über Satzungsänderungen,
die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie
die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Entsprechend der Satzung der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG
ist ein Aufsichtsrat zu bilden. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung
und Abberufung des Vorstandes, die Überwachung der Geschäftsführung der Kasse, die
Prüfung des Jahresabschlusses, die Bestimmung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung
des Verantwortlichen Aktuars und des Treuhänders für das Sicherungsvermögen. Die
Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel zweimal jährlich statt.
Vorstand
Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung.
Vorstandsmitglieder der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG sind
Joachim Schwind
Vorsitzender des Vorstands
Alexander Helmes
Vorstand
Thomas Pralle
Vorstand
Jörg Blaurock
Vorstand